EU erlaubt nukleare Wasserstoffproduktion, kommt auch „rosa Wasserstoff“?

Die Industrie unterscheidet Wasserstoffenergie und Kohlenstoffemissionen je nach technischer Route und Benennung im Allgemeinen anhand der Farbe. Grüner Wasserstoff, blauer Wasserstoff und grauer Wasserstoff sind die derzeit geläufigsten Wasserstofffarben. Rosa Wasserstoff, gelber Wasserstoff, brauner Wasserstoff und weißer Wasserstoff sind weitere Beispiele.

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Der sogenannte rosa Wasserstoff wird mithilfe von Kernenergie hergestellt und ist daher ebenfalls kohlenstofffrei. Allerdings hat er bisher nicht viel Aufmerksamkeit erhalten, da Kernenergie als nicht erneuerbare Energiequelle gilt und technisch gesehen nicht umweltfreundlich ist.

Anfang Februar wurde in der Presse berichtet, dass Frankreich eine Kampagne vorantreibt, damit die Europäische Union den niedrigen Kohlenwasserstoffgehalt der Kernenergie in ihren Vorschriften für erneuerbare Energien anerkennt.

Als Meilenstein für die europäische Wasserstoffindustrie hat die Europäische Kommission in zwei Ermächtigungsgesetzen detaillierte Regeln für erneuerbaren Wasserstoff veröffentlicht. Das Gesetz soll Investoren und Industrien Anreize bieten, von der Wasserstoffproduktion aus fossilen Brennstoffen auf die Produktion von Wasserstoff aus erneuerbarem Strom umzusteigen.

Einer der Gesetzesentwürfe sieht vor, dass erneuerbare Kraftstoffe (RFNBOs) aus nicht-organischen Quellen, darunter auch Wasserstoff, nur von zusätzlichen Kraftwerken für erneuerbare Energien während der Stunden produziert werden dürfen, in denen die Anlagen für erneuerbare Energien Strom erzeugen, und nur in Gebieten, in denen sich die Anlagen für erneuerbare Energien befinden.

Das zweite Gesetz bietet eine Möglichkeit zur Berechnung der Treibhausgasemissionen (THG) von RFNBOs über den gesamten Lebenszyklus hinweg, wobei die vorgelagerten Emissionen sowie die damit verbundenen Emissionen bei der Entnahme, Verarbeitung und dem Transport von Strom aus dem Netz berücksichtigt werden.

Wasserstoff gilt ebenfalls als erneuerbare Energiequelle, wenn die Emissionsintensität des verwendeten Stroms unter 18 g CO2e/MJ liegt. Strom aus dem Netz gilt als vollständig erneuerbar, d. h. die EU lässt einen Teil des in Kernkraftwerken erzeugten Wasserstoffs auf ihre Ziele für erneuerbare Energien anrechnen.

Die Kommission fügte jedoch hinzu, dass die Gesetzesentwürfe an das Europäische Parlament und den Rat weitergeleitet würden, die zwei Monate Zeit hätten, sie zu prüfen und über ihre Verabschiedung zu entscheiden.


Veröffentlichungszeit: 28. Februar 2023
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