Mitglieder des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union haben sich auf ein neues Gesetz geeinigt, das eine drastische Erhöhung der Anzahl von Ladestationen und Tankstellen für Elektrofahrzeuge in Europas Hauptverkehrsnetzen vorsieht. Ziel ist es, den Übergang Europas zu einem emissionsfreien Verkehr zu beschleunigen und die größten Sorgen der Verbraucher hinsichtlich des Mangels an Ladestationen/Tankstellen beim Übergang zum emissionsfreien Verkehr auszuräumen.
Die von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union erzielte Einigung ist ein wichtiger Schritt zur weiteren Verwirklichung des „Fit for 55“-Fahrplans der Europäischen Kommission. Darin wird das von der EU vorgeschlagene Ziel verfolgt, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % des Niveaus von 1990 zu senken. Gleichzeitig unterstützt die Einigung verschiedene andere verkehrsbezogene Elemente des „Fit for 55“-Fahrplans, beispielsweise Vorschriften, die vorschreiben, dass alle neu zugelassenen Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeuge ab 2035 emissionsfreie Fahrzeuge sein müssen. Gleichzeitig werden die Kohlenstoffemissionen des Straßenverkehrs und der inländischen Schifffahrt weiter reduziert.
Das vorgeschlagene neue Gesetz schreibt die Bereitstellung einer öffentlichen Ladeinfrastruktur für Autos und Lieferwagen vor, basierend auf der Anzahl der in jedem Mitgliedstaat zugelassenen Elektrofahrzeuge, die Einrichtung von Schnellladestationen alle 60 km im transeuropäischen Verkehrsnetz (TEN-V) und spezielle Ladestationen für schwere Fahrzeuge alle 60 km im TEN-V-Kernnetz bis 2025. Im größeren integrierten TEN-V-Netz wird alle 100 km eine Ladestation eingerichtet.
Der neue Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, dass bis 2030 alle 200 Kilometer entlang des TEN-V-Kernnetzes eine Wasserstofftankstellen-Infrastruktur eingerichtet wird. Darüber hinaus legt das Gesetz neue Regeln für die Betreiber von Lade- und Tankstellen fest und verpflichtet diese, für vollständige Preistransparenz zu sorgen und universelle Zahlungsmethoden anzubieten.
Das Gesetz schreibt außerdem die Bereitstellung von Strom für Schiffe und stationäre Flugzeuge in See- und Flughäfen vor. Nach der jüngsten Einigung wird der Vorschlag nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur formellen Annahme vorgelegt.
Beitragszeit: 04.04.2023
